Probatorik und Antragstellung in der Kostenerstattung: Der Kassenwatch-Navigator für einen gelungenen Therapiestart

Der größte Aufwand bei der Beantragung einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren entsteht bekanntermaßen am Anfang, also in der Probatorik. Wenn man dann erstmal bei der jeweiligen Kasse den Fuß in der Tür hat“, d.h. wenn die ersten probatorischen Sitzungen genehmigt sind, gelingen Folgeanträge in der Regel leichter 

 

In der Vertragspsychotherapie ist der Ablauf der Probatorik und der Antragstellung klar geregelt. Es gibt (durch die Psychotherapie-Richtlinie) festgelegte Schritte, die zu erledigen sind und die dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Bewilligung führen (die Ablehnungsquote in der Vertragspsychotherapie ist statistisch gering). Die Probatorik dient dazu zu prüfen, ob eine Therapieindikation besteht und eine therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann.  

 

In der Kostenerstattung sieht dies anders aus. Es gibt mehr bürokratische Hürden zu überwinden. In der Kostenerstattung muss beispielsweise die Dringlichkeit der Behandlung dargelegt werden (Dringlichkeitsbescheinigung). Gleichzeitig betrachten die Kassen in der Kostenerstattung die therapeutische Passung als nicht zwingendes Kriterium. Wir haben in der Kostenerstattung also eine ganz andere Ausgangssituation für die Probatorik.  

 

Für die Gestaltung der Probatorik und des Antragsverfahrens in der Kostenerstattung gibt es keine verbindliche Regelung. Die Kassen formulieren hier auch keine klaren Vorgaben. In der Kassenwatch-Community gibt es immer wieder Unsicherheit, wie denn nun das beste Vorgehen aussieht.  

 

Wir haben dies zum Anlass genommen, Ihnen verschiedene Varianten der Gestaltung der Probatorik vorzustellen, Vor- und Nachteile aufzuzeigen und unsere Empfehlungen zum Vorgehen darzustellen.  

 

Hier finden Sie unseren „Kassenwatch-Navigator“, die Schritt-für-Schritt Anleitung, wie Sie die Probatorik in der Kostenerstattung gestalten können. 


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