Newsmeldung BAS beanstandet 11 Kassen

Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bestätigt Kassenwatch-Erfahrung: Beanstandung von 11 Kassen wegen Irreführung bei Widersprüchen  

Immer wieder erreichen Kassenwatch Meldungen, dass Krankenkassen Versicherte telefonisch unter Druck setzten, einen Widerspruch zurückzunehmen. Oft entstehe dabei der Eindruck, die Ablehnung des Widerspruchs sei bereits beschlossene Sache und die Antragstellenden chancenlos. Dieses Vorgehen ist selbstverständlich nicht rechtskonform. Dies stellte kürzlich auch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) fest, das die Rechtsaufsicht über die meisten Krankenkassen führt. Es prüfte im Jahr 2022 die Arbeitsanweisungen von Kassen zur Widerspruchsbearbeitung und musste feststellen, dass ein Großteil der geprüften Anweisungen die telefonische Kontaktaufnahme zu den Versicherten vorsah, mit dem Ziel, den Widerspruch zurückzunehmen. Die mangelnde Aufklärung der Versicherten über die Rechtsfolgen dieser Rücknahme stellte ein weiteres Problem dar aus Sicht des BAS. Auch der vermittelte Eindruck, dass eine Ablehnung bereits beschlossen sei, wurde vom BAS bemängelt. Bei einigen Kassen fehlte es sogar komplett an einer entsprechenden Arbeitsanweisung. 


Im Dialog mit den Krankenkassen wirkte das BAS auf Folgendes hin:
 

  • Die Kassen sollen zukünftig ihre Versicherten nicht mehr mit Fristsetzung pauschal dazu auffordern, eine Erklärung zur Aufrechterhaltung ihres Widerspruchs abzugeben.
  • Das Beratungsersuchen soll von den Versicherten ausgehen. 

    Das BAS erhofft sich von den Änderungen eine Reduktion der Dauer von Widerspruchsverfahren. Ob dies auch zu einer Entlastung in der Kostenerstattung führt, wird sicherlich abzuwarten sein. 

Das Kassenwatch-Team sieht sich in seiner Arbeit bestätigt und bittet Sie, Problemfälle dieser Art verstärkt zu melden, indem Sie solche Fälle auf unserer Plattform eintragen. Bei klaren Verstößen werden auch wir aktiv und kontaktieren das BAS. 

 


Zurück zu den News