DGVT schließt sich BPtK-Kritik an der vdek-Analyse zu Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie an

In seiner Analyse betrachtet der vdek lediglich die Wartezeit zwischen der psychotherapeutischen Sprechstunde und erster probatorischer Sitzung sowie zwischen letzter probatorischer Sitzung und Beginn der Richtlinientherapie. Sie unterschlägt dabei die eigentlich relevanten Wartezeiten für die psychotherapeutische Sprechstunde von bis zu 12 Monaten und hebt die 50 % gut versorgten Patient*innen hervor, statt den Durchschnittwert zu verwenden. Zudem rechnet der vdek lange Wartezeiten durch eine Therapieplatzsuche bei mehreren Psychotherapeut*innen gar nicht in die Auswertung mit ein. Tatsächliche Wartezeiten und der De facto-Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung werden durch die Darstellung der vdek-Analyse verfälscht und kaschiert. Laut Analysen der BPtK auf Basis von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung warten Patient*innen nach dem Erstgespräch circa 20 Wochen auf den Beginn der Behandlung. Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen gibt es zu wenige Psychotherapeutensitze. Eine Ausweitung der Terminservicestellen (TSS), wie vom vdek vorgeschlagen, impliziert keine bessere Versorgungssituation. Es fehlen Behandlungskapazitäten. Nicht vorhandene Therapieplätze können auch nicht von der TSS vermittelt werden.

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