Schriftliche Bestätigung der Bundesregierung: Kostenerstattung darf nicht auf einfachen Gebührensatz beschränkt werden!

Die Meldungen, dass einzelne Kassen nur den 1,0-fachen Gebührensatz nach GOP erstatten wollen, rissen auch 2020 nicht ab. Besonders betroffen sind die Mitglieder der IKK classic und der IKK gesund plus.
Dank Ihrer Fallmeldungen konnten wir Maria Klein-Schmeink von der Partei Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag überzeugen, eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung zu richten.

Lesen Sie hier alle Details zur Antwort der Bundesregierung und laden Sie sich hier den Formulierungsvorschlag - inklusive Stellungnahme der Bundesregierung - herunter, den Ihre Patient*innen bei einem Widerspruch gegen die Begrenzung des Gebührensatzes nutzen können.

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