„Behandlung nur durch eine Frau“?

Immer wieder kommt es vor, dass Patient*innen nur von einem bestimmten Geschlecht therapeutisch behandelt werden wollen. Die Gründe sind vielfältig und sicher ist dieser Wunsch menschlich nachvollziehbar – doch können Versicherte von ihrer Krankenkasse erwarten, dass darauf Rücksicht genommen wird?
Leider nein, insbesondere, wenn versucht wird, einen Anspruch auf Kostenerstattung geltend zu machen. Warum das so ist und wann es doch noch eine Chance geben könnte, erfahren Sie hier.

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